Warum Datenschutz – Was ist Datenschutz?

Lupe

Datenschutz ist ein Grundrecht!

Der in unserem Grundgesetz verankerte Datenschutz findet sich wieder im

  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

In der EU ist der Schutz personenbezogener Daten manifestiert im

  • Artikel 8 der EU-Charta von Lissabon im Herbst 2009.

Formell muss jeder, der beruflich oder innerhalb einer Organisation mit personenbezogenen Daten umgeht, die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einhalten. Unternehmen, in denen 20 Personen mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, haben explizit einen (internen oder externen) Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der entsprechende Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen muss. Der Datenschutzbeauftragte ist Organ der Selbstkontrolle. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte soll sicherstellen, dass alle den Betrieb betreffenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Neben Unterrichtung und Beratung ist er besonders für Überwachung und Kontrollen zuständig. An die Datenschutzgesetze muss sich natürlich jeder halten, egal, ob nur ein Mitarbeiter oder 5 oder 500 Personen beschäftigt werden. Es ist immer sinnvoll, den Rat eines erfahrenen Datenschutzbeauftragten (DSB) einzuholen.

Auf der WebSeite der Datenschutz-Aufsichtsbehörde in … ist zu lesen:

Benennung und Aufgaben von betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte soll sicherstellen, dass alle den Betrieb betreffenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Neben Unterrichtung und Beratung ist er besonders für Überwachung und Kontrollen zuständig. Zum Schutz personenbezogener Daten hat er insbesondere die Datenverarbeitungsprogramme zu überwachen und auf die Sicherheit und Zulässigkeit der Datenverarbeitung hinzuwirken.

Der Datenschutzbeauftragte ist Organ der Selbstkontrolle; er unterstützt und berät das Unternehmen. Verantwortliche und Auftraggeber stellen gemäß Art. 38 DSGVO sicher, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird.

Der Datenschutzbeauftragte muss besondere Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Zur Aufgabenerfüllung gehören technische, organisatorische und rechtliche Kenntnisse. Er ist in der Anwendung seiner Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei und darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden.

Und wir bei CAS sehen in Datenschutz nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern auch die Chance zu

  • mehr Transparenz und
  • einer besseren Qualität.

Gelebter professioneller Datenschutz wird zum Qualitätsmerkmal und bringt möglicherweise Wettbewerbsvorteile und somit auch wirtschaftlichen Nutzen.

So beantworten wir das „WARUM“!

Interessiert?

Gleich Kontakt aufnehmen und einen Gesprächstermin ausmachen!

Zum Schutz vor Spam nutzen wir reCAPTCHA. Um das Formular nutzen zu können, muss der Nutzung von Google zugestimmt werden.
Bitte aktivieren Sie reCaptcha sofern Sie damit einverstanden sind.

Kontakt

Dipl.-Math. Manfred Schlitt
externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz-Auditor (TÜV)

Karola Spatz
externe Datenschutzbeauftragte

Pietro Militello, LL.M
externer Datenschutzbeauftragter

CAS Datenschutz GmbH & Co. KG
Bürgermeister-Mahr-Str. 14
63179 Obertshausen

Tel.: 06104-9808-0
Fax.: 06104-9808-30
E-Mail: info@cas-datenschutz.de