YouTube NoCookie: Warum „cookiefrei“ nicht „datenschutzfreundlich“ bedeutet

YouTube-Videos gehören für viele Unternehmen zum festen Bestandteil ihrer Website, egal ob für Produktvorstellungen, Imagefilme oder Erklärvideos. Um datenschutzrechtliche Risiken zu reduzieren, greifen viele Webseitenbetreiber auf die sogenannte YouTube-NoCookie-Domain zurück.

Der Name klingt vielversprechend. Die Annahme dahinter: Wenn „NoCookie“ draufsteht, werden auch keine Cookies gesetzt.

Doch genau hier liegt ein weit verbreitetes Missverständnis, das wir bei Website-Checks regelmäßig feststellen.

Was ist YouTube NoCookie überhaupt?

Bei der Einbindung über youtube-nocookie.com handelt es sich um eine von Google bereitgestellte Alternative zur klassischen YouTube-Einbettung. Ziel ist es, die Datenverarbeitung vor dem aktiven Abspielen eines Videos zu reduzieren.

Das bedeutet konkret:

  • Solange das Video nicht abgespielt wird, soll YouTube keine oder deutlich weniger Tracking-Informationen über Besucher sammeln.

  • Erst bei der Interaktion, also dem Abspielen des Videos, beginnt die eigentliche Datenverarbeitung.

Das ist ein sinnvoller durch die Namensgebung aber auch trügerischer Ansatz und dadurch eben keine vollständige Lösung.

Welche Cookies durch NoCookie unterbunden werden

Im Vergleich zur klassischen YouTube-Einbindung verhindert die NoCookie-Domain zunächst einige bekannte Tracking- und Marketing-Cookies, darunter insbesondere:

  • IDE
    → DoubleClick-Cookie für personalisierte Werbung

  • GPS
    → Standortbezogene Daten

  • VISITOR_INFO1_LIVE
    → Nutzertracking und Video-Empfehlungen

Diese Cookies sind vor allem für Werbe- und Profilbildungszwecke relevant und werden bei der NoCookie-Variante zunächst nicht gesetzt. Das ist der datenschutzfreundliche Teil der Lösung.

Welche Cookies trotzdem gesetzt werden

Entscheidend ist jedoch: Spätestens beim Abspielen des Videos kommt es dennoch zu einer Cookie- und Datenverarbeitung.

Typische Cookies sind u. a.:

  • YSC
    → Session-Cookie zur Steuerung der Videowiedergabe

  • CONSENT
    → Speichert den Einwilligungsstatus des Nutzers gegenüber Google

Zusätzlich findet unabhängig vom Cookie-Namen eine Übertragung personenbezogener Daten (z. B. IP-Adresse, Geräteinformationen) an Google statt. Und genau das ist aus DSGVO-Sicht der relevante Punkt.

Warum das datenschutzrechtlich wichtig ist

Die DSGVO knüpft nicht nur an Cookies an, sondern generell an die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Keine Marketing-Cookies heißt nicht gleich, dass keine Einwilligung erforderlich ist. Und “datenschutzfreundlicher” heißt nicht gleich DSGVO-konform ohne weitere Maßnahmen.

Wer YouTube-Videos einbindet – auch über die NoCookie-Domain – muss sich daher weiterhin mit folgenden Themen beschäftigen:

  • Einwilligung über ein Consent-Management-Tool

  • Blockierung des Videos bis zur Zustimmung

  • Korrekte Information in der Datenschutzerklärung

  • Saubere technische Implementierung

Typische Fehler aus der Praxis

In unserer täglichen Arbeit sehen wir immer wieder dieselben Probleme:

  • Videos werden sofort geladen, ohne vorherige Einwilligung

  • Consent-Banner berücksichtigen YouTube NoCookie nicht korrekt

  • Datenschutzerklärungen gehen fälschlich von „keiner Datenverarbeitung“ aus

  • Verantwortliche verlassen sich ausschließlich auf den Domainnamen

Das Ergebnis: ein falsches Sicherheitsgefühl, das im Zweifel zu Datenschutzverstößen führen kann.

Fazit: NoCookie ist besser – aber nicht ausreichend

YouTube NoCookie ist ein sinnvoller Baustein für datenschutzfreundlichere Websites.
Aber: Es ist keine Abkürzung um Einwilligungen, Technik oder rechtliche Bewertung herum.

Wer Videos rechtssicher einsetzen möchte, braucht eine Kombination aus Technik, Transparenz und sauberem Consent-Management.

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