Betriebsvereinbarungen und Datenschutz

Bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen sind wir gerne behilflich und geben auch entsprechende Empfehlungen ab. Wir sind ein kompetentes und anerkanntes Bindeglied zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung. Eine Win-Win Situation für alle Beteiligten.

Beispiele hierfür sind Betriebsvereinbarungen zu

  • IT Nutzungsvereinbarungen (z.B. als Rahmenbetriebsvereinbarung)
  • Internet- und E-Mail-Nutzung
  • Microsoft 365 bzw. Office 365
  • Workday, peoplesoft oder andere HR-Verfahren
  • Salesforce

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie und unverbindlich an.

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Kontakt

Dipl.-Math. Manfred Schlitt
externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz-Auditor (TÜV)

Karola Spatz
externe Datenschutzbeauftragte

Pietro Militello, LL.M
externer Datenschutzbeauftragter

CAS Datenschutz GmbH & Co. KG
Bürgermeister-Mahr-Str. 14
63179 Obertshausen

Tel.: 06104-9808-0
Fax.: 06104-9808-30
E-Mail: info@cas-datenschutz.de