Eine Unternehmenswebsite verarbeitet häufig mehr personenbezogene Daten, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Kontaktformulare, Analyse-Tools, eingebettete Videos, Schriftarten, Newsletter-Anmeldungen, Cookies oder externe Dienste können dazu führen, dass Informationen über Besucher erhoben oder an Dritte übertragen werden.
Wer eine Website betreibt, sollte sich deshalb nicht nur um Impressum und Datenschutzerklärung kümmern. Datenschutz beginnt bereits bei der technischen Umsetzung der Website.
Mit unserer Checkliste für eine DSGVO-konforme Website können Unternehmen die wichtigsten Bereiche ihrer Website systematisch überprüfen.
Hinweis: Die Checkliste bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle datenschutzrechtliche oder rechtliche Prüfung.
Was bedeutet eine DSGVO-konforme Website?
Eine Website ist nicht allein deshalb DSGVO-konform, weil eine Datenschutzerklärung vorhanden ist.
Entscheidend ist, welche personenbezogenen Daten tatsächlich verarbeitet werden, zu welchem Zweck dies geschieht, auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung erfolgt und welche externen Anbieter Zugriff auf diese Daten erhalten.
Die DSGVO verlangt unter anderem Transparenz gegenüber betroffenen Personen. Werden personenbezogene Daten direkt beim Nutzer erhoben, müssen beispielsweise Informationen zum Verantwortlichen, zum Zweck und zur Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie gegebenenfalls zu Empfängern und Drittlandübermittlungen bereitgestellt werden.
Zusätzlich gelten für Cookies und vergleichbare Technologien in Deutschland insbesondere die Vorgaben des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Nach § 25 TDDDG ist für das Speichern von Informationen auf einem Endgerät oder den Zugriff auf dort gespeicherte Informationen grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich. Ausnahmen bestehen unter anderem für technisch unbedingt erforderliche Vorgänge.
Deshalb sollte eine Datenschutzprüfung immer die tatsächliche technische Funktionsweise der Website berücksichtigen.
DSGVO-Website-Checkliste
Die folgende Checkliste kann als Ausgangspunkt für eine technische und organisatorische Überprüfung einer Unternehmenswebsite verwendet werden.
Datenschutzerklärung überprüfen
Die Datenschutzerklärung ist einer der zentralen Bestandteile einer datenschutzkonformen Website.
Sie sollte nicht einfach aus einem alten Projekt übernommen oder einmal erstellt und anschließend vergessen werden. Sie muss zu den tatsächlich eingesetzten Diensten und Verarbeitungsvorgängen passen.
Unter anderem sollten Unternehmen prüfen:
- Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
- Gibt es einen Datenschutzbeauftragten und müssen dessen Kontaktdaten angegeben werden?
- Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
- Zu welchen Zwecken werden diese Daten verarbeitet?
- Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die jeweilige Verarbeitung?
- Welche Empfänger oder Kategorien von Empfängern erhalten Daten?
- Welche externen Dienstleister werden eingesetzt?
- Werden personenbezogene Daten außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet?
- Welche Informationen zu Drittlandübermittlungen müssen bereitgestellt werden?
- Welche Speicherdauern beziehungsweise Kriterien zur Bestimmung der Speicherdauer gelten?
- Welche Betroffenenrechte bestehen?
- Wie können Einwilligungen widerrufen werden?
- Besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde?
Die Datenschutzerklärung sollte außerdem leicht auffindbar und von den wesentlichen Bereichen der Website erreichbar sein.
Cookies und Consent Banner richtig einsetzen
Einer der häufigsten Fehler auf Websites betrifft Cookies, Tracking-Technologien und Consent Banner.
Nicht jeder Cookie benötigt automatisch eine Einwilligung. Umgekehrt bedeutet ein vorhandener Cookie-Banner nicht automatisch, dass eine Website datenschutzkonform arbeitet.
Nach § 25 TDDDG ist die Speicherung von Informationen auf dem Endgerät beziehungsweise der Zugriff darauf grundsätzlich einwilligungsbedürftig. Eine Ausnahme besteht insbesondere dann, wenn dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen.
Wichtig ist deshalb die Unterscheidung zwischen erforderlichen Technologien und solchen Technologien, für die eine Einwilligung benötigt wird.
Bei einwilligungsbedürftigen Diensten sollte insbesondere geprüft werden, ob diese vor der Einwilligung tatsächlich blockiert werden.
Die Datenschutzkonferenz weist in ihrer Orientierungshilfe darauf hin, dass einwilligungsbedürftige Skripte und externe Inhalte grundsätzlich erst nach einer entsprechenden aktiven Einwilligung geladen werden dürfen. Ebenso muss eine Ablehnungsmöglichkeit gegenüber der Zustimmung gleichwertig angeboten werden.
Ein Banner, das lediglich angezeigt wird, während Google Analytics, Marketing-Pixel oder andere einwilligungsbedürftige Dienste bereits im Hintergrund laden, erfüllt seinen Zweck daher nicht.
Tracking und Webanalyse kontrollieren
Analyse-Tools liefern wertvolle Informationen über die Nutzung einer Website. Gleichzeitig können dabei personenbezogene Daten oder andere Informationen verarbeitet werden.
Typische Beispiele sind:
- Google Analytics
- Google Tag Manager
- Meta Pixel
- LinkedIn Insight Tag
- Microsoft Advertising
- Hotjar
- Clarity
- HubSpot Tracking
- andere Marketing- und Conversion-Tracking-Systeme
Bei jedem eingesetzten Tool sollte geklärt werden:
Welche Daten werden übertragen?
Wann wird das Tool geladen?
Welche Rechtsgrundlage wird verwendet?
Ist eine Einwilligung notwendig?
Wohin werden die Daten übertragen?
Ist der Dienst korrekt in der Datenschutzerklärung beschrieben?
Besonders wichtig: Auch der Google Tag Manager oder andere Tag-Management-Systeme sollten nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, welche Technologien darüber eingebunden und ausgelöst werden.
Kontaktformulare datenschutzkonform gestalten
Kontaktformulare gehören zu den häufigsten Stellen, an denen Besucher aktiv personenbezogene Daten übermitteln.
Dabei gilt der Grundsatz der Datenminimierung: Es sollten nur solche Angaben verpflichtend abgefragt werden, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich erforderlich sind.
Bei einem einfachen Kontaktformular können beispielsweise Name, E-Mail-Adresse und Nachricht ausreichen. Telefonnummer, Unternehmen, Position, Mitarbeiterzahl oder Budget sollten nicht automatisch Pflichtfelder sein, wenn diese Angaben für die Bearbeitung der Anfrage nicht erforderlich sind.
Zusätzlich sollte geprüft werden:
- Welche Felder sind Pflichtfelder?
- Welche Angaben sind freiwillig?
- Wohin werden die Daten übertragen?
- Werden Daten zusätzlich im CMS oder Formularsystem gespeichert?
- Wie lange bleiben Formularanfragen gespeichert?
- Erhalten externe Anbieter die Daten?
- Ist die Übertragung verschlüsselt?
- Gibt es geeignete Maßnahmen gegen Spam?
- Enthält die Datenschutzerklärung Informationen zur Verarbeitung von Kontaktanfragen?
Eine pauschale Pflicht-Checkbox mit „Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung“ ist bei jedem Kontaktformular nicht automatisch notwendig. Entscheidend ist vielmehr, auf welcher Rechtsgrundlage die konkrete Verarbeitung erfolgt.
Newsletter-Anmeldung überprüfen
Wer über seine Website einen Newsletter anbietet, sollte den gesamten Anmeldeprozess prüfen.
Dazu gehören insbesondere:
- transparente Information über den Newsletter
- passende Rechtsgrundlage
- freiwillige Einwilligung, soweit diese erforderlich ist
- keine unnötigen Pflichtfelder
- dokumentierbare Anmeldung
- Abmeldemöglichkeit
- korrekte Datenschutzhinweise
- Prüfung des eingesetzten Newsletter-Anbieters
- gegebenenfalls Auftragsverarbeitungsvertrag
- Prüfung möglicher Drittlandübermittlungen
In der Praxis wird häufig ein Double-Opt-in-Verfahren eingesetzt, um die Anmeldung beziehungsweise Einwilligung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Externe Schriftarten prüfen
Auch Schriftarten können datenschutzrechtlich relevant werden.
Problematisch kann insbesondere sein, wenn der Browser eines Besuchers beim Seitenaufruf automatisch eine Verbindung zu einem externen Anbieter herstellt, um eine Schriftart nachzuladen.
Eine mögliche technische Lösung besteht darin, Webfonts lokal auf dem eigenen Hosting beziehungsweise über die eigene Website-Infrastruktur bereitzustellen, sodass beim Abruf der Schrift keine unnötige Verbindung zu einem externen Font-Anbieter aufgebaut wird.
Unternehmen sollten deshalb prüfen:
- Welche Schriftarten verwendet die Website?
- Werden diese lokal oder extern geladen?
- Entstehen beim Seitenaufruf Verbindungen zu externen Servern?
- Werden dabei personenbezogene Daten übertragen?
Videos datenschutzfreundlich einbinden
YouTube, Vimeo, Wistia und andere Videoplattformen können beim Laden eingebetteter Inhalte Verbindungen zu externen Servern herstellen.
Deshalb sollte nicht einfach davon ausgegangen werden, dass ein Video datenschutzrechtlich unproblematisch ist, nur weil es über ein <iframe> eingebunden wurde.
Zu prüfen sind unter anderem:
- Welcher Videoanbieter wird verwendet?
- Wird bereits beim Laden der Website eine Verbindung hergestellt?
- Welche Daten werden dabei übertragen?
- Werden Cookies oder ähnliche Technologien eingesetzt?
- Ist eine Einwilligung erforderlich?
- Kann das Video bis zur Freigabe blockiert werden?
- Gibt es einen datenschutzfreundlicheren Einbindungsmodus?
- Ist der Anbieter in der Datenschutzerklärung aufgeführt?
Eine mögliche Lösung ist ein Two-Click-Verfahren: Das Video wird zunächst nicht geladen. Stattdessen sieht der Nutzer einen Platzhalter und kann den externen Inhalt aktiv freigeben.
Google Maps und andere Karten prüfen
Auch eingebettete Karten können beim Seitenaufruf Daten an externe Anbieter übertragen.
Das betrifft beispielsweise:
- Google Maps
- Mapbox
- OpenStreetMap-Einbindungen über Drittanbieter
- andere interaktive Kartendienste
Auch hier kann ein vorgeschalteter Platzhalter sinnvoll sein, wenn der eigentliche Kartendienst erst nach einer entsprechenden Nutzeraktion geladen werden soll.
Alternativ kann je nach Anwendungsfall beispielsweise nur ein Link zum Kartendienst angeboten werden.
Social-Media-Plugins kontrollieren
Direkt eingebundene Social-Media-Plugins können Verbindungen zu Plattformen herstellen, obwohl der Besucher noch gar nicht mit dem Element interagiert hat.
Zu prüfen sind beispielsweise Einbindungen von:
- TikTok
- X
- YouTube
Einfache Links auf Social-Media-Profile sind technisch etwas anderes als Plugins oder eingebettete Feeds.
Unternehmen sollten deshalb kontrollieren, ob tatsächlich nur ein normaler Link verwendet wird oder ob im Hintergrund Ressourcen der jeweiligen Plattform geladen werden.
Externe Tools und Drittanbieter erfassen
Moderne Websites bestehen häufig aus zahlreichen externen Diensten.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Webhosting
- Website-Builder und CMS
- CRM-Systeme
- Newsletter-Anbieter
- Terminbuchungssysteme
- Chatbots
- Live-Chat-Systeme
- Formulardienste
- Upload-Dienste
- Captcha-Lösungen
- Analyse-Tools
- A/B-Testing
- Heatmaps
- Videoplattformen
- CDN-Anbieter
- Zahlungsanbieter
- Bewertungsplattformen
- Bewerbermanagementsysteme
- Support-Tools
- Marketing-Automation
- KI-Dienste
Für jeden Anbieter sollte geklärt werden, welche Rolle dieser datenschutzrechtlich einnimmt und auf welcher Grundlage personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Unternehmens, ist insbesondere Art. 28 DSGVO relevant. Danach dürfen Verantwortliche nur Auftragsverarbeiter einsetzen, die ausreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten.
Auftragsverarbeitungsverträge prüfen
Nicht nur die Website selbst muss stimmen. Auch die Verträge mit Dienstleistern gehören zur Datenschutzorganisation.
Bei relevanten Dienstleistern sollte deshalb geprüft werden, ob eine Auftragsverarbeitung vorliegt und gegebenenfalls ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen wurde.
Typische Kandidaten können sein:
- Hostinganbieter
- Newsletter-Systeme
- CRM-Systeme
- Cloud-Anbieter
- Formularanbieter
- Analyse-Anbieter
- Support-Systeme
- externe Datenverarbeiter
Ob tatsächlich eine Auftragsverarbeitung vorliegt, muss für den konkreten Dienst geprüft werden.
Datenübermittlungen in Drittländer kontrollieren
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Anbieter außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Konstellationen, in denen personenbezogene Daten in Drittländer übertragen werden.
Art. 44 DSGVO stellt klar, dass solche Übermittlungen nur unter den Voraussetzungen des entsprechenden Kapitels der DSGVO erfolgen dürfen. Ein möglicher Mechanismus ist beispielsweise ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission.
Bei jedem externen Anbieter sollte daher geprüft werden:
- Wo sitzt der Anbieter?
- Wo werden Daten gespeichert?
- Können Daten aus Drittländern abgerufen werden?
- Welche Unterauftragnehmer werden eingesetzt?
- Findet eine Drittlandübermittlung statt?
- Welche Rechtsgrundlage beziehungsweise welcher Übermittlungsmechanismus wird genutzt?
- Muss darüber in der Datenschutzerklärung informiert werden?
Allein die Aussage „Server in der EU“ beantwortet nicht zwangsläufig sämtliche Fragen zur Datenverarbeitung.
SSL/TLS und HTTPS verwenden
Eine moderne Unternehmenswebsite sollte vollständig verschlüsselt über HTTPS erreichbar sein.
Die DSGVO verlangt ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau und nennt unter anderem Verschlüsselung als mögliche technische Maßnahme.
Zu prüfen sind insbesondere:
- HTTPS auf allen Seiten
- automatische Weiterleitung von HTTP auf HTTPS
- gültiges SSL/TLS-Zertifikat
- keine Mixed-Content-Fehler
- Formulare ausschließlich über HTTPS
- keine unsicheren externen Ressourcen
Gerade wenn Besucher Formulare ausfüllen, müssen personenbezogene Daten während der Übertragung angemessen geschützt werden.
Website und CMS absichern
Datenschutz bedeutet nicht nur, möglichst wenige Daten zu erheben. Bereits gespeicherte personenbezogene Daten müssen auch angemessen geschützt werden.
Art. 32 DSGVO verlangt technische und organisatorische Maßnahmen, die dem jeweiligen Risiko angemessen sind. Dabei nennt die DSGVO unter anderem Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der eingesetzten Systeme.
Je nach System können unter anderem folgende Maßnahmen relevant sein:
- sichere Passwörter
- Zwei-Faktor-Authentifizierung
- begrenzte Benutzerrechte
- regelmäßige Updates
- aktuelle Plugins
- Backups
- Schutz von Administrator-Zugängen
- Entfernen nicht mehr benötigter Accounts
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge
- regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Systeme
Zugriffsrechte reduzieren
Nicht jeder Mitarbeiter benötigt Zugriff auf sämtliche Daten.
Deshalb sollte geprüft werden, wer Zugriff auf:
- CMS
- Website-Formulare
- Analytics
- Tag Manager
- Newsletter-System
- CRM
- Hosting
- Domainverwaltung
- Cloud-Speicher
- Bewerbungen
- Kundendaten
hat.
Ehemalige Mitarbeiter, Agenturen und Freelancer sollten nach Ende der Zusammenarbeit nicht unbegrenzt Zugriff behalten.
Ein regelmäßiger Rechte-Check kann hier sinnvoll sein.
Löschfristen definieren
Personenbezogene Daten sollten nicht einfach unbegrenzt gespeichert werden.
Das betrifft beispielsweise:
- Kontaktanfragen
- Bewerbungen
- Newsletterdaten
- CRM-Daten
- Nutzerkonten
- Supportanfragen
- Server-Logs
- Trackingdaten
- Uploads
- Formulardaten
Unternehmen sollten festlegen, wie lange bestimmte Daten benötigt werden und wann sie gelöscht oder gegebenenfalls anonymisiert werden.
Auch die Einstellungen externer Systeme sollten überprüft werden. Viele Tools speichern Daten standardmäßig länger, als dies für den konkreten Zweck notwendig sein könnte.
Server-Logs überprüfen
Bei nahezu jedem Website-Aufruf entstehen technische Protokolldaten.
Dazu können beispielsweise gehören:
- IP-Adresse
- Zeitpunkt des Zugriffs
- aufgerufene URL
- Browserinformationen
- Betriebssystem
- Referrer
- HTTP-Status
- übertragene Datenmenge
Unternehmen sollten mit ihrem Hostinganbieter klären, welche Daten protokolliert werden, warum sie gespeichert werden und wie lange die Speicherung erfolgt.
Diese Verarbeitung sollte ebenfalls in der Datenschutzdokumentation berücksichtigt werden.
Captcha- und Spam-Schutz prüfen
Spam-Schutz ist wichtig, insbesondere bei öffentlich zugänglichen Formularen.
Allerdings sollte auch das eingesetzte Captcha-System geprüft werden.
Ein externer Captcha-Dienst kann selbst Daten über Websitebesucher verarbeiten. Zu prüfen sind deshalb:
- Wird der Dienst bereits beim Seitenaufruf geladen?
- Welche Daten werden übertragen?
- Werden Cookies oder vergleichbare Technologien verwendet?
- Wo findet die Verarbeitung statt?
- Gibt es datenschutzfreundlichere Alternativen?
- Ist der Dienst in der Datenschutzerklärung berücksichtigt?
Terminbuchungssysteme kontrollieren
Tools zur Terminbuchung werden auf vielen B2B-Websites eingesetzt.
Dabei geben Interessenten häufig umfangreiche personenbezogene Daten ein.
Prüfen Sie deshalb:
- Welche Daten werden abgefragt?
- Welche Felder sind wirklich notwendig?
- Wer ist Anbieter des Buchungssystems?
- Wo werden die Daten gespeichert?
- Werden Daten an weitere Systeme weitergegeben?
- Besteht eine Integration mit CRM oder Kalender?
- Ist ein AV-Vertrag erforderlich?
- Findet eine Drittlandübermittlung statt?
- Ist das Tool korrekt in der Datenschutzerklärung beschrieben?
Bewerbungsformulare besonders sorgfältig behandeln
Bei Bewerbungen werden häufig umfangreiche personenbezogene Daten verarbeitet.
Lebenslauf, Anschreiben, Kontaktdaten und Zeugnisse können eine Vielzahl persönlicher Informationen enthalten.
Deshalb sollten Bewerbungsformulare besonders sorgfältig umgesetzt werden.
Unter anderem sollte geprüft werden:
- sichere Datenübertragung
- erforderliche und freiwillige Angaben
- Zugriff nur für zuständige Personen
- Löschkonzept
- verwendetes Bewerbermanagementsystem
- externe Dienstleister
- Datenschutzhinweise für Bewerber
- Umgang mit Initiativbewerbungen
- Datei-Uploads und deren Sicherheit
Online-Shop und Zahlungsanbieter überprüfen
Bei Online-Shops kommen weitere Datenverarbeitungen hinzu.
Dazu gehören beispielsweise:
- Kundenkonten
- Bestellungen
- Rechnungsdaten
- Lieferadressen
- Zahlungsinformationen
- Versanddienstleister
- Zahlungsanbieter
- Warenkorb-Systeme
- Bewertungsanfragen
- Marketing-Automationen
Gerade hier sollte genau dokumentiert werden, welche Daten für die Vertragsabwicklung erforderlich sind und welche zusätzlichen Verarbeitungen beispielsweise Marketingzwecken dienen.
Einwilligungen dokumentieren und widerrufbar machen
Wenn eine Verarbeitung auf einer Einwilligung basiert, sollte das Unternehmen nachweisen können, dass eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde.
Außerdem muss eine erteilte Einwilligung wieder widerrufen werden können.
Für eine Website bedeutet das beispielsweise, dass Besucher ihre Cookie- beziehungsweise Consent-Einstellungen später erneut öffnen und ändern können sollten.
Die 2025 in Kraft getretene Einwilligungsverwaltungsverordnung regelt darüber hinaus anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem TDDDG; deren Einbindung durch Anbieter digitaler Dienste ist freiwillig.
Datenschutzfreundliche Standardeinstellungen verwenden
Datenschutz sollte möglichst bereits bei der technischen Konzeption einer Website berücksichtigt werden.
Statt zunächst sämtliche Tools einzubauen und diese anschließend über ein Consent-System zu blockieren, kann die bessere Frage sein:
Brauchen wir dieses Tool überhaupt?
Beispiele:
- Webfonts lokal statt extern laden
- normale Social-Media-Links statt Plugins verwenden
- externe Videos erst nach Nutzeraktion laden
- nur notwendige Formularfelder abfragen
- Tracking auf tatsächlich benötigte Systeme reduzieren
- datenschutzfreundlichere Alternativen prüfen
Weniger externe Dienste bedeuten häufig auch weniger technische Abhängigkeiten und weniger datenschutzrechtlichen Prüfaufwand.
Website regelmäßig neu prüfen
Eine einmalige Prüfung reicht langfristig nicht aus.
Websites verändern sich ständig. Marketing installiert ein neues Tracking-Tool, eine Agentur bindet ein neues Formular ein, ein YouTube-Video wird ergänzt oder ein neuer Newsletter-Anbieter wird verwendet.
Deshalb sollte eine Datenschutzprüfung regelmäßig wiederholt werden.
Besonders sinnvoll ist eine erneute Prüfung nach:
- Website-Relaunch
- Wechsel des CMS
- Installation neuer Tracking-Tools
- Einführung eines CRM
- Änderung des Cookie-Banners
- Integration neuer Formulare
- Einbindung neuer Videos oder Karten
- Wechsel des Hostings
- Einführung eines Shops
- neuen Marketingkampagnen
- Änderungen bei externen Dienstleistern
Fazit: Datenschutz ist mehr als ein Cookie-Banner
Eine DSGVO-konforme Website entsteht nicht dadurch, dass ein Cookie-Banner installiert und eine Datenschutzerklärung in den Footer gesetzt wird.
Entscheidend ist das Zusammenspiel aus technischer Umsetzung, transparenter Information, passenden Rechtsgrundlagen, sicherer Datenverarbeitung und einer funktionierenden Datenschutzorganisation.
Besonders wichtig ist dabei die technische Prüfung: Welche Daten verlassen die Website tatsächlich? Welche externen Dienste werden aufgerufen? Was passiert vor einer Einwilligung? Wo werden Formulardaten gespeichert?
Wer seine Website regelmäßig anhand dieser Punkte überprüft, kann Datenschutzprobleme frühzeitig erkennen und unnötige Datenverarbeitungen vermeiden.
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Für eine verbindliche Bewertung der eigenen Website sollte eine individuelle datenschutzrechtliche und gegebenenfalls rechtliche Prüfung durchgeführt werden.

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